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VERGÜTUNGS-KLASSEN

In Deutschland kann Sonnen-Strom auf Grundlage des Gesetzes für den Vor- rang Erneuerbarer Energien (Erneu-erbare Energien Gesetz - EEG) in das öffentliche Stromnetz eingespeichert werden. Der lokale Netzbetreiber nimmt den Strom ab und vergütet ihn mit einem gesetzlich vorgegebenen Be- trag. Das EEG ist erstmals zum 1. April 2000 in Kraft getreten, eine Novelle trat zum 1. August 2004 in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2009 gibt es eine weitere Vergütungsklasse: Aufdachanla- gen mit einer Leistung über ein Mega- watt; diese erhalten eine Grundvergü- tung von 5 Cent/kwH für Anlagen, die in eine Gebäudehülle integriert sind.

Es ergeben sich folgende Vergütungs- klassen:

Aufdach bis 30 kW Vergütung derzeit: 43,01 Cent/kWh Vergütung 2010: 39,57 Cent/kWh

Aufdach über 30 kW bis 100 kW Vergütung derzeit: 40,91 Cent/kWh Vergütung 2010: 37,64 Cent/kWh
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Aufdach über 100 kW bis 1000 kW Vergütung derzeit: 39,58 Cent/kWh Vergütung 2010: 35,62 Cent/kWh

Aufdach über 1000 kW Vergütung derzeit: 33,00Cent/kWh Vergütung 2010: 29,70 Cent/kWh

Freifläche Vergütung derzeit: 31,94 Cent/kWh
Vergütung 2009: 28,75 Cent/kWh

Im Jahr 2009 ergibt sich gegenüber 2008 eine Degression, also eine Ver- ringerung der Vergütung für neu ans Netz genommene Anlagen, um acht Prozent für Anlagen bis 100 kW sowie um zehn Prozent für größere Anlagen und Installationen auf Freiflächen.

Für die ab 2009 neu geschaffene An- lagenkategorie >> Aufdach, größer 1000 kW << wurde die Grundver- gütung auf 33 Cent/kWh festgelegt. Hieraus resultiert gegenüber der früheren Vergütung für solche Anlagen eine Degression von fast 25 Prozent.

Für 2010 ist die Degression von acht Prozent für Anlagen bis 100 kW und zehn Prozent für größere sowie für Freiflächenanlagen definiert. |
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2011 und 2012 beträgt die Degression für alle Klassen neun Prozent.

Alle Angaben ohne Ge- währ. |